Vor dem Straßburger Hofgericht bekennen Steffan genannt Herder Steffan von Willstätt und seine Hausfrau Barbara, daß sie von dem Kloster St. Margaretha und St. Agnes zu Straßburg 10 Tagwan Matten zu Willstätt als Erblehen empfangen haben gegen einen Jahreszins von 32 Schilling und 3 straßburger Pfennigen.