Der Dekan und das Kapitel der Kirche zum heiligen Germanus in Speyer beurkunden, dass sie der Kirche in Maulbronn die Ganzenmühle bei Hanhofen unter näher ausgedrückten Bedingungen verliehen, und was sie von dem Kloster aus gewissen Äckern und Wiesen bei Marrheim jährlich zu empfangen haben.