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Hans Bayerßdörffer d. J. von Stuttgart, wegen ungen. Vergehen im Gefängnis gelegen, jedoch auf Fürbitte ehrbarer Leute freigel., schwört U. und verspricht mit einem Eid, Streitigkeiten mit der württembergischen Herrschaft oder ihren Stellvertretern nur bei den zuständigen Gerichten auszutragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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