Adolphus, Propst, u. ganze Versammlung des Klosters zu S. Ludger vor
Helmstede bekennen, daß der ehrsame Hans Bock, Bürger zu Helmstedt, u.
dessen rechte Erben 1 1/2 auf dem Reynstorppe Felde belegene Hufen mit einem
Hofe in dem Dorfe daselbst sammt allen Zubehörungen, welche von den Söhnen
Hennynck Pater nosters (Hans, Hinrick u. Hermen), der sie von Ihrem Kloster
zu Erbzins besessen, ihm mit Ihrer Genehmigung verkauft worden, gegen einen,
jährlich auf Michaelis zu entrichtenden, Erbenzins von 10 alten Schillingen
Braunschweigsch, von ihnen empfangen habe; und versprechen, ihm, seinen
rechten Erben, u. Jedem, welcher mit derselben Willen diesen Brief habe,
rechte bekenntliche Erbenzinsherren zu sein. - Gegeven na godes bort 1517
amme daghe Ambrosii des hilligen bysscops. (4 April) - (Mit einem angeh.
Siegel.)