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Adolphus, Propst, u. ganze Versammlung des Klosters zu S. Ludger vor Helmstede bekennen, daß der ehrsame Hans Bock, Bürger zu Helmstedt, u. dessen rechte Erben 1 1/2 auf dem Reynstorppe Felde belegene Hufen mit einem Hofe in dem Dorfe daselbst sammt allen Zubehörungen, welche von den Söhnen Hennynck Pater nosters (Hans, Hinrick u. Hermen), der sie von Ihrem Kloster zu Erbzins besessen, ihm mit Ihrer Genehmigung verkauft worden, gegen einen, jährlich auf Michaelis zu entrichtenden, Erbenzins von 10 alten Schillingen Braunschweigsch, von ihnen empfangen habe; und versprechen, ihm, seinen rechten Erben, u. Jedem, welcher mit derselben Willen diesen Brief habe, rechte bekenntliche Erbenzinsherren zu sein. - Gegeven na godes bort 1517 amme daghe Ambrosii des hilligen bysscops. (4 April) - (Mit einem angeh. Siegel.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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