Streit um das Lehen Schloß und Hof zu Kreuzau (Kr. Düren), das nach dem kinderlosen Tod des Rudolf von Raesfeld vakant geworden war und das die Appellanten als heimgefallenes Lehen einziehen wollen. Die Appellaten erwidern, ihr Vater Dietherich Adolph von Torck, Obristleutnant, sei mit dem streitigen Lehen investiert worden. Die 1. Instanz urteilte daher am 22. Feb. 1701, daß Kaspar Joist von Torck als Inhaber des Lehens anzuerkennen sei. Demgegenüber begründen die Appellanten ihren Anspruch auf Heimfall damit, daß der Vater der Appellaten den Wert des Schlosses Kreuzau, z. B. durch Unterlassung notwendiger Reparaturen, um mindestens 1000 Rtlr. gemindert habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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