Gerhardus, Abt zu Werden, bekennt, daß Adhelheidis, seine
Ministeriale, des Godefridus hinterlassene Wittwe, da sie ohne Erben sei,
vier in Wuormestede belegene Hufen, die sie zu Lehn besessen, in seine Hände
resignirt habe, damit er der Kirche St. Liudgeri (in Helmestat) verstatte,
dieselbe zu gleichem Rechte zu besitzen. Da aber Thomas, der Propst der
erwähnten Kirche, u. der Convent der genannten Matrone, als Vergeltung, 50
Mark und darüber ausgezahlt, so habe er auf dessen Bitte, unter Zustimmung
seiner Ministerialen, die gedachten Hufen, unter Vorbehalt seines Rechtes
daran, der Kirche St. Liudgeri in Helmestat verliehen. Die Pröpste sollen
nun dieselben, nach der Reihe, als Ministerialen, von dem Abte empfangen. -
Act. anno gratiae 1232 in Helmestat. - (Von dem angehängten Siegel ist nur
noch ein Teil vorhanden.) Zeugen: Gerhardus, cellerarius von Werden,
Johannes, Pfarrer zu St. Stephan; Godefridus; Engelbertus; Arnoldus;
Wezellinus, camerarius; Philippus, Godescalchus, Stephanus, und Sifridus,
Ministerialen des Abts.