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Clemens Miller (Müller) von Gaisburg, schwerer Strafe verfallen, weil er wider sein Versprechen anstatt gegen die Türken nach Frankreich in den Krieg gezogen war und dadurch die Landesordnung verletzt hatte, jedoch auf seine Bitte freigel., gelobt eidlich, anstelle des strengen Rechts eine vierwöchige Turmhaft anzunehmen, künftig keinem fremden Herrn in den Krieg zuzuziehen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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