Pfalzgraf Friedrich I. einigt sich, als Vormund seines Vetters Philipp, mit Bischof Reinhard von Speyer dahin, dass die zwischen ihnen schwebenden Differenzen, insbesondere in der Frage der Königsleute und des Geleits vom Wieslocher Bach bis zu dem Bach zwischen Malschenberg und Frauenweiler, bis spätestens Jakobi [25. Juli] des Jahres dem Schiedsspruch des Bischofs Reinhard von Worms und des Deutschmeisters Jost von Venningen unterworfen werden sollen. Zu dieser Verhandlung soll jede Partei zwei ihrer Räte als Vertreter schicken und sodann der Anerkennung des Spruches Folge leisten.