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6/25 [Nr. 59]: (D) 1601 Juli 6 - 18 (T) Protocollum in visitatione Universitatis (Visitationskommissare)
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Enthält: (I) Kanzler Martin Aichmann, Johann Magirus, Johann Georg Hüngerlin.
6. Juli - Aichmann: 1) Die eingeschickten Statuten sind vom Senat zu revidieren, bevor sie vom Herzog konfirmiert werden.
2) Die Promotionsformel des Kanzlers soll erweitert werden.
3) Reiche ehemalige Martinianum-Stipendiaten, wie Herr Theurer in Straßburg und Dr. Sebastian Kienlin in Pforzheim, sind um Spenden für das Martinianum zu bitten.
4) Als Kompensation für die Leibeigenen der Univ. zu Wolfenhausen sind die herrschaftlichen Fruchtgefälle in Asch zu hoch; die Kommissare wollen dem Herzog dafür 200 Sch. Vesen zu Asch empfehlen.
5) Kann das Legat des Bürgermeisters Glock von Biberach nicht für das Contubernium verwendet werden gegen eine jährliche Oration zu seinen Ehren?
Antwort der Universität: 1) Zur Revision der Statuten werden den Kommissaren die Proff. Planer, Hafenreffer, Magirus, Müller, Mögling und Maestlin beigeordnet.
2) Der Erweiterung der Promotionsformel wird zugestimmt.
3) Dr. Theurer soll angeschrieben werden, zumal solche Zuwendungen an das Stipendium der formula iuramenti gemäß sind.
4) Die Univ. ist mit der Übergabe der Leibeigenen zu Wolfenhausen gegen eine Entschädigung an den Herzog einverstanden.
5) Die Übertragung des stipendii Glockii auf das Contubernium wird wohl propter fundationem nicht möglich sein, zumal man mit der Stadt Biberach ohnehin in Streit stehe. Die Kommissare sollen beim Herzog Fürbitte um Unterstützung des Contuberniums tun.
11. Juli: 1) Aichmann gibt jedem Dekan eine Kopie der konfirmierten Statuten.
2) Auf seine Frage, ob sich Fremde bei den Univ.verwandten aufhalten, antwortet der Rektor: der Langnauer von Augsburg in des verstorbenen Weigenmayers Haus.
3) Die Artistenfakultät begehrt schriftlich, daß alle collegiaten an der Wahl von Retor und Deputaten teilnehmen.
4) Der Rektor beanstandet, daß die Universität, der Newen Ordination Principis zuwider, vor einer Statutenänderung den Herzog ersuchen soll.
14. Juli - Aichmann: 1) Über das privilegium Nr. 1, 2 und 13 der Univ. erging ein Spezialmandat, das gedruckt wird.
2) Der Handelsmann Nikolaus Sarwey erbittet vom Herzog eine Fürschrift an Mkgf. Jacob v. Baden wegen der Schulden des Johann Weininger; der Senat soll darüber berichten.
3) Die Heerbrandschen Erben verlangen vom Senat die Restitution der einbehaltenen 100 fl des Appellationsgerichts. Die Kommissare schlagen Vergleich vor. Der Senat lehnt ab.
Antwort der Universität: 1) Der Senat ist mit dem Druck des Spezialmandats in Libellform einverstanden. Die Stadt ließ einen Juden einen Monat lang gegen den Einspruch der Med. Fakultät medizieren.
2) Sarwey verdiene keine Fürschrift er war gewarnt und beschwert die Studenten.
3) Auf die Heerbrandsche Klagschrift wird schriftlich respondiert.
17. Juli: 1) Aichmann verliest, was in die revidierten Statuten inseriert werden muss.
2) Die 3 collaboratores der Trivialschule haben um Aufbesserung der Besoldung gebeten. Die Stadt sagte zu, hofft aber auf einen Zuschuss der Universität, da die Kinder vieler Univ.verwandter diese Schule auch besuchen. Die Kommissare wollen sich ggf. für einen herzoglichen Zuschuss verwenden.
3) Derendingen klagt über Güterkäufe der Universität
4) Die Univ. übergibt gravamina gegen die Stadt. Kommissare: Darüber müssen sich beide künftig 14 Tage vor der Visitation vergleichen. Verlangen Bericht über die Erbschaft der Ererin.
18. Juli: 1) Der Rektor dankt für die Konfirmation der Statuten, in die aber ein Zusatz zur Promotionsordnung der Jur. Fakultät aufgenommen werden sollte.
2) Die Supplik der Provisoren ist nicht unberechtigt, doch ist die Schule Sache der Stadt, die aus dem Kircheneinkommen die Provisoren besolden könne. Bald wolle die Stadt auch Geld für das Schulhaus, wie vorher schon für die Orgel. Auch könnten dann ebensogut der Mesner u.a. Forderungen stellen.
3) Der Untervogt habe gegen das Urteil der Tübinger in causa privilegiorum violatorum an das Hofgericht appelliert.
4) Die städtischen Steuerregister zeigen, daß die Univ.verwandten höher als die Stadtbürger veranschlagt werden.
5) Die städtischen Beschwerden wegen der Uhr wurden widerlegt.
6) Holz und Fürkauf werden in der städtischen Rechtfertigung nicht erwähnt.
7) An den im Bericht des Dr. Enzlin erwähnten Befehl von 1596 kann sich der Senat nicht erinnern.
8) Über die Erbschaft der Ererin werden Dr. Varnbuler und M. Burckhardt dem Herzog berichten.
9) Über die Stipendien wird schriftlich berichtet. Antwort Aichmanns:
1) Die Statuten sollen sofort ingrossiert und dem Senat zugestellt werden. Die Jur. Fakultät soll die vorgeschlagenen Punkte in ihre Statuten inserieren.
2) Den Provisoren solle die Univ. ex misericordia etwas Getreide zukommen lassen.
3) Wegen der Steuer soll noch ein Jahr zugewartet werden.
4) Die Amtsflecken dürfen kein Holz anderswohin führen.
5) Brackenheim soll wegen der Brackenheimer Stipendien berichten.
6) Er habe dem Senat eine Fundation der Geißberger Stipendien übergeben, die ins librum stipendiorum geschrieben werden soll.
7) Der lectio codicis muss geholfen werden.
8) Die Sache Ererin sei wohl zu bedenken, denn Fronhofen, woraus sie ein stattliches Einkommen hatte, ist zerstört ("verdorben").
9) Ein Visitationsrezeß braucht nicht angefertigt zu werden.
10) Biberach gibt das Glockische Stipendium heraus, wenn der Kaiser den Arrest aufhebt. (221-228).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.