Abt Bertold von St. Peter in Erfurt, Gesandter des Papstes, entscheidet, dass ausstehende Prozesskosten, nach Streitigkeiten zwischen dem Kloster Langheim und den Grafen von Orlamünde wegen Schädigungen des Klosters, von den Grafensöhnen und -erben Friedrich, Otto und Hermann bezahlt werden sollen. - Siegler: Erfurt, Kloster St. Peter, Abt Bertold