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Abt Bernhard [Rockenb(a)uch] und der Konvent von Bebenhausen kommen mit dem Kaplan Hans Mark an der Heilig Kreuz Pfründe und Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Magstadt (Magstatt) dahin überein, dass das Kloster den bisher von dieser Pfründe besessenen großen oder Mesnerzehnten von den in der Urkunde näher angegebenen Gütern erhält gegen eine jährlich an diese Pfründe zu entrichtende Gült von 6 Malter Roggen, 50 Malter Dinkel und 30 Malter Hafer (Haber).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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