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Konfirmation einer Satzung für die Kapelle und Schule zu Obersetzen und Niedersetzen aus dem Jahr 1748 durch die Landesregierung zu Dillenburg
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E 403 Fürstentum Siegen, Oranien-Nassauische Behörden, Zentralbehörden in Dillenburg
Fürstentum Siegen, Oranien-Nassauische Behörden, Zentralbehörden in Dillenburg >> 1. Regierung >> 1.6. Kirchen, Schulen und Stiftungen im besonderen >> 1.6.8. Evangelisches und Katholisches Kirchspiel Netphen
(1748) 1754-1756
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Abschrift einer eingereichten Kapellensatzung vom 24.07.1748 des Pastors Goebel zu Obersetzen; Korrespondenzen zwischen den Justizrat von Schenck zu Siegen, der Landesregierung und dem Konsistorium zu Dillenburg sowie den Gemeinden Obersetzen und Niedersetzen wegen Bestätigung der Kapellen- und Schulsatzung; Abschrift eines Reskripts der Fürstin Anne von Oranien vom 26.12.1755 an die Regierung zu Dillenburg betreffend die eingereichte Satzung der Gemeinden Obersetzen und Niedersetzen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.