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Domdekan Eberhard und das Domkapitel Salzburg verleihen den Brüdern Hainreich und Stephan von Dorffen (1) Erbrecht auf Lebenszeit auf dem Gut Mos in Lawffner (2) Pfarr gegen [genannte] Dienste, die jährlich am 24. September [St. Ruprecht in dem herbst] an die Oblei fällig sind. Die Brüder sollen das Gut in gutem baulichen Zustand halten und jährlich den Stifttag besuchen. Nach dem Tod eines Bruders soll der überlebende Bruder das Gut aus der Hand des Obleiers neu empfangen. Nach beider Tod fällt das Gut an die Oblei zurück. Empfänger: Dorfen, Heinrich und Stephan. Siegler: S: Salzburg, Domkapitel

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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