Lodwich, Abt zu Koningslutter, u. Christoffer vann der Streithorst
bekennen, daß Sie die zwischen dem Abt Herman zu Werden u. Helmstedt
einerseits u. den mit dem Alaunbergwerk "der heil. Engel Zeche" vor
Helmstedt belehnten gemeinen Gewerken andererseits entstandenen Irrungen als
beiderseits erbetenen Schiedsrichter durch einen Vergleich beigelegt haben,
in welchem, neben mehreren anderen Punkten vornehmlich festgesetzt wird: 1)
daß die Gewerken den von ihnen mit einer Erzhalde bedeckten Platz, wo die
Kirche gestanden, abräumen u. nicht wieder beschütten, auch den durch den
Abt abgesteckten Theil des Kirchhofes als Kirchweg u. Begräbnisplatz
unberührt lassen sollen, im übrigen aber unter einigen, behuf Schonung der
Gräber u. Sicherung der Klostergebäude getroffenen Einschränkungen in der
bisherigen Weise - wobei ihnen jedoch die Anlegung eines neuen Schachts
untersagt ist - fortbauen dürfen, u. dazu vom Abt noch die an dem laut der
Belehnung ihnen verbleibenden Baumgarten stehende "steinerne" Scheune mit
einem dahinter liegenden Platze für 50 Reichstaler eingeräumt erhalten, auch
ihnen, wie bisher, das nothwendige Wasser aus dem Teiche überlassen werden
soll; 2, daß der Abt, statt der von ihm neben dem Zehnten beanspruchten 28
Kuxe, sich mit 4 von den Gewerken frei zu bauenden Erbkuxen u. 10 anderen
Kuxen begnügen, für letztere u. den Zehnten in den nächsten 8 Jahren sich
durch jährliche Zahlung von 155 Reichstaler abfinden lassen will, daß jedoch
die ersten 4 Jahreszahlungen auf nächstkünftigen Leipziger Michaelis-Markt
vorschußweise mit 600 Reichstaler in einer Summe ihm kostenfrei in die
kaiserl. Abtei zu Corvei zu liefern sind; 3, daß dem Abt, nach dem
Buchstaben des Privilegiums, die Hoheit u. Jurisdiction über das Bergwerk,
und falls es in Verfall gerathen würde, seine Stätte mit Hoheit u. Eigenthum
vorbehalten bleibt, ihm auch gestattet wird, auf demselben einen
Gegenschreiber zu halten, u. daß endlich Veräußerungen der Antheile der
Gewerken nicht ohne des Abts Vorwissen geschehen sollen. - Datum et actum
vur Helmstedt zu S. Lüdgers Cloister am 8 Sept. anno (15)68. - (Papier. Mit
folgenden Unterschriften: Hermannus, Werdenensis Abbas; Jacobus Passmann,
Propst zu S. Lüdger; Ludowicus, zu Künigslutter Abt; Cr. van der
Streithorst; Ludolff Halver; Wolff Has; Jeronimus Kötzler (?Köhler?), und 7
untergedrückten Siegeln.)