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Lodwich, Abt zu Koningslutter, u. Christoffer vann der Streithorst bekennen, daß Sie die zwischen dem Abt Herman zu Werden u. Helmstedt einerseits u. den mit dem Alaunbergwerk "der heil. Engel Zeche" vor Helmstedt belehnten gemeinen Gewerken andererseits entstandenen Irrungen als beiderseits erbetenen Schiedsrichter durch einen Vergleich beigelegt haben, in welchem, neben mehreren anderen Punkten vornehmlich festgesetzt wird: 1) daß die Gewerken den von ihnen mit einer Erzhalde bedeckten Platz, wo die Kirche gestanden, abräumen u. nicht wieder beschütten, auch den durch den Abt abgesteckten Theil des Kirchhofes als Kirchweg u. Begräbnisplatz unberührt lassen sollen, im übrigen aber unter einigen, behuf Schonung der Gräber u. Sicherung der Klostergebäude getroffenen Einschränkungen in der bisherigen Weise - wobei ihnen jedoch die Anlegung eines neuen Schachts untersagt ist - fortbauen dürfen, u. dazu vom Abt noch die an dem laut der Belehnung ihnen verbleibenden Baumgarten stehende "steinerne" Scheune mit einem dahinter liegenden Platze für 50 Reichstaler eingeräumt erhalten, auch ihnen, wie bisher, das nothwendige Wasser aus dem Teiche überlassen werden soll; 2, daß der Abt, statt der von ihm neben dem Zehnten beanspruchten 28 Kuxe, sich mit 4 von den Gewerken frei zu bauenden Erbkuxen u. 10 anderen Kuxen begnügen, für letztere u. den Zehnten in den nächsten 8 Jahren sich durch jährliche Zahlung von 155 Reichstaler abfinden lassen will, daß jedoch die ersten 4 Jahreszahlungen auf nächstkünftigen Leipziger Michaelis-Markt vorschußweise mit 600 Reichstaler in einer Summe ihm kostenfrei in die kaiserl. Abtei zu Corvei zu liefern sind; 3, daß dem Abt, nach dem Buchstaben des Privilegiums, die Hoheit u. Jurisdiction über das Bergwerk, und falls es in Verfall gerathen würde, seine Stätte mit Hoheit u. Eigenthum vorbehalten bleibt, ihm auch gestattet wird, auf demselben einen Gegenschreiber zu halten, u. daß endlich Veräußerungen der Antheile der Gewerken nicht ohne des Abts Vorwissen geschehen sollen. - Datum et actum vur Helmstedt zu S. Lüdgers Cloister am 8 Sept. anno (15)68. - (Papier. Mit folgenden Unterschriften: Hermannus, Werdenensis Abbas; Jacobus Passmann, Propst zu S. Lüdger; Ludowicus, zu Künigslutter Abt; Cr. van der Streithorst; Ludolff Halver; Wolff Has; Jeronimus Kötzler (?Köhler?), und 7 untergedrückten Siegeln.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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