Johann Kaib, Katharina Kaib genannt Fleck, ihr Schwiegersohn Konrad von Stadion ("Stadgun") [Oberstadion/Alb-Donau-Kreis] und dessen Ehefrau Anna geb. Fleck, die Tochter der Katharina, auf der einen Seite sowie Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm bekennen: Der Ritter Heinrich Kaib hat seinen Halbteil an der Pfandschaft über die Burgen Gerhausen [Hohengerhausen, abgegangene Burg bei Gerhausen Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] und Ruck ("Rugg") [Ruine bei Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis], die Stadt Blaubeuren ("Blawbu/e/ren") [Alb-Donau-Kreis], das Vogtrecht zu Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] und den Zoll zu Wippingen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] je zur Hälfte an Johann Kaib sowie an Katharina Fleck und ihre Angehörigen abgetreten. Die andere Hälfte der Pfandschaft hat die Stadt Ulm inne. Beide Parteien verpflichten sich, den zwischen der Stadt Ulm und Heinrich Kaib wegen der Pfandschaft geschlossenen Vergleich, den auch Johann Kaib und Katharina Fleck besiegelt haben, in allen Punkten getreulich einzuhalten und den darin festgelegten Burgfrieden zu wahren. Johann Kaib und Katharina Fleck haben gelobt, für den Rat der Stadt Ulm als Träger der Lehenschaft an der Pfandschaft zu fungieren. Wolfhard von Nenningen [Stadt Lauterstein/Lkr. Göppingen], derzeit Vogt zu Blaubeuren, sowie Richter und Bürgerschaft der Stadt Blaubeuren verpflichten sich ebenfalls, die sie betreffenden Teile des Vergleichs getreulich zu halten und auszuführen.