Einzug von Kelter- oder Herrenwein von den Weingärten in Zum Hof; Gesuch der Gemeinde Zum Hof (heute Gemeinde Rudersberg) um Erlassung des Herrenweines von den gegen das Kloster Adelberg zehntpflichtigen Weingärten im Hösslins und Rotenberg oder Erlassung der Unterhaltungspflicht der neuen Kelter