Heinrich, Ludwig, Joachim und Ulrich von Ulm, Brüder, Bürger zu Konstanz, und Appolonia von Ulm, ihre Schwester (mit Zustimmung ihres Ehemanns Marx von Kirchen), übergeben ihren Schwestern Ursula und Barbara von Ulm, Chorfrauen zu Münsterlingen, sowie Waldburga von Ulm, Konventsfrau zu Löwental ihr väterliches und mütterliches Erbteil, nämlich den Zins in Höhe von 20 fl, den Gulden gerechnet zu 61 kr, zahlbar je zur Hälfte an Michaelis und Georgi, ablösbar zusammen mit 400 fl oder auf zweimal mit je 200 fl, der ihnen von Abt, Prior und Konvent des Klosters Weingarten gemäß Urkunde vom 29. März 1522 (uff Sambstag nach Sant Marx des hailigen Evangelisten tag) verschrieben wurde, dergestalt, daß Ursula und Barbara 200 Gulden Hauptgut mit einer Verzinsung von 10 fl, und Walpurga die übrigen 200 fl mit einer Verzinsung von 10 fl zustehen sollen.