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Konrad und Hans Kern zu Hoheneck a.N., Brüder, gef. zu Marbach wegen Friedensbruchs, gegen Bezahlung ihrer Atzung und eine Verschreibung von je 20 fl, die lt. Landesordnung zu geben sind, freigelassen, schwören U.
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Konrad und Hans Kern zu Hoheneck a.N., Brüder, gef. zu Marbach wegen Friedensbruchs, gegen Bezahlung ihrer Atzung und eine Verschreibung von je 20 fl, die lt. Landesordnung zu geben sind, freigelassen, schwören U.