Konrad Schenk von Erbach der Junge verspricht, alle Verpflichtungen aus der Belehnung durch seinen Oheim Eberhard von Frankenstein und gegenüber dessen Frau Agnes treu zu halten. Verstoßen er oder seine Erben dagegen, fallen die Lehen an Eberhard und dessen Erben zurück und die Übertreter sollen als meineidig, treu- und ehrenlos gelten. Zeugen: Pfalzgraf Rudolf, Rudolf von Ochsenstein, Konrad Schenk von Erbach, Konrads Vater, Engelhard Schenk von Erbach, Konrads Vetter, Engelhard von Hirschhorn, Konrads Oheim, Simon Schleder, Heinrich von der Wiesen, der Kemnater, Ritter; Heinrich von dem Steinhaus, Bürger von Neustadt Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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