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Die Stadt Giengen verpflichtet sich gegenüber Herzog Johann Friedrich von Württemberg gegen die Verpfändung des Patronatsrechts, des Besitzes und der Gefälle des Klosteramts Giengen, auf 30 Jahre 38000 Gulden zu bezahlen und die Besoldung der Pfarrei zu übernehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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