Mehrmalige Beschwerde der Oberen Landesregierung zu München über die vom Erzstift verfügte, v.a. für Reichenhall und Traunstein schädliche starke Einschränkung der Vieh- und Viktualienausfuhr. Deren Verteidigung unter Hinweis auf allg. Teuerung und Viehsperre in Steiermark, Kärnten, Österreich u. Tirol. Hierauf bayer. (Getreide- u.) Viehsperre gegen das Erzstift und - vertragswidrig - auch gegen Mühldorf. Deshalb Erlaubnis für die Mühldorfer Metzger, wöchentlich 6 Kälber und 20 Schafe in den Gerichten Tittmoning und Laufen zu kaufen.