Johanns Franckengruner, Domherr zu Regensburg, schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, in das er wegen seiner großen Schulden bei Christen und bei Juden geraten, u. aus dem er nur durch die Fürsprache der S 2 u. 3 entlassen worden war, dem Domkapitel Regensburg sowie dem Kämmerer der Reichsstadt Regensburg Urfehde, u. verspricht darüber hinaus, zum einen die Einkünfte aus seiner Pfründe nur für die Schuldentilgung zu verwenden, zum zweiten, solange er seine Schulden nicht bezahlt hat, kein eigenes Haus zu bewohnen, sondern stattdessen beim Fronboten Hansen Siger oder einem anderen Fronboten, an den er (der A) verwiesen wird, Kost und Logis zu empfangen, sowie zum dritten für Lenhartten Brost, Senior des Domkapitel Regensburg, der dies selbst krankheitsbedingt nicht mehr vermag, das Fronamt des Domkapitel Regensburg zu verwesen. S 1: Bischof Friedrich II. von Regensburg. S 2: Jordan des Giesser, Bürger von Ambergk ((1)), Schwager des A. S 3: Pauls Franckengruner, Bürger von Amberg, Bruder des A. S 4: A. A: Regensburg (krfr.St. Regensburg), Domkapitel: Domherren \ Frankengrüner, Johann

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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