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Vertrag zwischen Senior und Kapitel des St. Patrokli-Münsters zu Soest einerseits und der Frau Claren Kraeckerugge, Witwe des Joist von Berninckhuesen, und ihrer Tochter andererseits über die strittige Vergebung des Hofs L und der beiden Kotten zu Bettinckhuesen, die beiden Parteien je zur Hälfte gehören, in folgender Weise: Die beiden Kötter Gebrüder Diederich und Ebbert sollen jeder den von ihnen pachtweise besessenen Kotten zu Bettinckhuesen lebenslänglich auf Pacht behalten, und D. dem Kapitel, E. der genannten Witwe jährlich die halbe Pacht entrichten; beim Tode eines der beiden Kötter, sollen die Kotten zu einer Stelle vereinigt werden. Der Haupthof soll weiterhin geteilter Besitz sein, bis etwa die Witwe ihr alleiniges Besitzrecht daran nachweisen kann. Anwesend vom Kapitel: Friderich Schlueter Senior, Johan Menghe Propst, Goddert Balve, Albert Fürstenberck, Thoniss Beerman Pastor in der alten Kirche, Bertram Paepe, Andress Menghe, alle Kapitelherrn; der Kötter Diederich für die Witwe: Herman Pentlinck zu Hilbecke, zukünftiger Ehemann ihrer Tochter, Henrich von Plettenbergh zu Meyercke, Conradis Waegener Bürger zu Soest, Peter Paepe gewesener Vogt zu Jilbecke, jetzt Bürger zu Soest, Wallebbert oder Ebbert uf dem Walle genannt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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