Kardinalbischof Jordan von Alba, päpstlicher Pönitentiar, gebietet der Geistlichkeit in dem Gebiet Graf Eberhards III., nicht dessen Hofgesinde deshalb vom Besuch des Gottesdiensts und Genuß der Sakramente auszuschließen, weil der Graf wie seine Vorfahren die Zehnten und Einkünfte einiger Pfarrkirchen herkömmlicher Weise einzieht und für sich verwendet. .