Das Oberforstamt Neuenstadt wird auf die Anfrage ob unter dem Wort "Hagen" auch zu verstehen sei, dass die Forstjagdsassen zur Setzung der Eichen in den Waldungen angehalten werden können belehrt, dass das Setzen der Bäume zu dieser Jagdfron nicht gerechnet werden könne, und die herzogliche Rentkammer erhält die in dieser Angelegenheit verhandelten regierungsrätliche Akten, worunter besonders das Gutachten vom 8. Juni 1773 vorgemerkt wird, mitgeteilt (Forst Neuenstadt, Generalia )