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Fürstliches Mandat, dass hierfür kein Boden, im Fürstentum Württemberg, der gut zu Äckern, Wiesen, Gärten, oder zu Holz geschlacht, und gewächsig wäre, mehr zu Weingärten um gebrochen, ausgereut, gepflanzet oder gemacht werden soll.
Fürstliches Mandat, dass hierfür kein Boden, im Fürstentum Württemberg, der gut zu Äckern, Wiesen, Gärten, oder zu Holz geschlacht, und gewächsig wäre, mehr zu Weingärten um gebrochen, ausgereut, gepflanzet oder gemacht werden soll.