Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz mahnt alle Lehnsmannen der Grafschaft Lützelstein, ihre Lehen vom ihm zu empfangen und ihm als rechten Lehnsherren zu huldigen. Die Grafschaft stehe ihm nach Ausweisung besiegelter Verschreibungen an seine Vorfahren und insbesondere nach dem Tod der erbenlosen Grafen Jakob und Wilhelm von Lützelstein zu. Der Pfalzgraf verspricht, keine Lehen vorzuhalten, jeden Vasallen binnen eines Vierteljahrs auf sein Ansinnen anzuhören, sie mit allen zustehenden Rechten zu belehnen und ihnen ein gnädiger Herr zu sein. Kurfürst Friedrich behält sich vor, gegen diejenigen, die diese Anweisung verweigern und dem Fürsten das Seine vorenthalten, wie gegen ungehorsame Mannen vorzugehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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