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Graf Ulrich von Helfenstein befreit das Kloster Bebenhausen samt Rechten und Gütern zu Aglishardt (Adelungeshart) von aller Dienstbarkeit und Abgabe, als Ausgleichung und Entschädigung für die demselben von ihm oder seinen Dienstleuten zugefügten Beschädigungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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