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Buchführer (= Buchhändler, Verleger) und Buchdrucker sollen sich ohne Erlaubnis nicht um ein kaiserliches Privileg zum Druck eines Buches bewerben.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 238 Bü 165
Oberrat: Generalreskripte und Druckschriften >> 2. Akten II (Nachträge) >> 2.1 Generalreskripte und Verordnungen in chronologischer Ordnung >> Generalreskripte und Verordnungen in chronologischer Ordnung, 1605-1765
4. Dezember 1748
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Generalreskripte und Verordnungen in chronologischer Ordnung, 1605-1765
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 238 Oberrat: Generalreskripte und Druckschriften