Peter Schmidt, Sohn des Bernhard Schmidt von Göppingen, bereits einige Tage daselbst gef., weil er vor drei Jahren zur Nachtzeit auf der Gassen zwei Bürger mit blanker Wehr verwundet hatte, peinlich beklagt und dazu verurteilt, von seinem eigenen Vater auf dem Markt öffentlich solange mit Ruten gezüchtigt zu werden, bis der Richter es genug sein lassen würde, Spiele, Spielplätze sowie offene Zechen und ehrliche Gesellschaften ohne Erlaubnis der Obrigkeit künftig nicht mehr zu besuchen und keine Wehr mehr zu tragen, wird nach Vollstreckung der Leibesstrafe aus dem Gefängnis entlassen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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