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Friedrich, König von Preußen, belehnt den Kaiserlichen Kämmerer und Major Clemens August Freiherrn von Kerckerinck zur Borg nach Erreichung der Mündigkeit durch seinen Bevollmächtigten, den Kommissionsrat Johann Heinrich Hopmann, mit dem Hof Hovestadt im Ksp. Albersloh, Bauerschaft Sunger, der von der Grafschaft Mark zu Lehen geht. Zeugen: Kleve-Märkischer Regierungspräsident Eberhard Friedrich Christoph Ludwig Freiherr von der Reck und Geheimer Regierungsrat Reinhard Friedrich Schlechtendahl als Lehenmänner. Siegelankündigung. Gegeben Kleve. Für den König unterschreibt der erste Zeuge.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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