Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Merkel (Merckeln) zu seinem Aumann auf der Mühlau (Muelaw) im Rhein bei Mannheim aufgenommen hat. Er soll die Fohlen und anderes Vieh, das zu Zeiten dorthin getrieben wird, warten und hüten, die Au täglich begehen und befrieden, damit dort an Vieh und Bäumen kein Schaden geschehe, Übertreter soll er zur Strafe anzeigen. Weder Merkel selbst noch jemand anderes soll ohne Bewilligung irgendeine Art von Vieh auf der Mühlau halten, wobei für ihn nachfolgende Vergünstigungen gelten. Merkel hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst als Knecht und Aumann geschworen. Er soll seine Wohnung im Auhaus auf der der Au nehmen und die Güter in gutem Bau auf Kosten des Pfalzgrafen halten. Jährlich soll er für sich und einen Knecht und Knaben 20 Gulden, 15 Malter Korn und einen grauen Winterrock erhalten. Dazu mag er drei Kühe auf der Mühlau weiden, zwei Schweine halten sowie Äcker und Wiesen genannt "der Peters lachen" nutzen. Sein Dienstjahr beginnt und endet zu St. Georgstag [23.04.].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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