Nach beendigtem Krieg werden Berichte eingezogen: 1.) Welche hofstättischen Plätze, Weinberge, Äcker und Wiesen sowohl von vorigen alten als auch seit 1688 bei dem letzten Krieg öde und wüst gelegt wurden, und wie dieselbe wieder in Kultur und Bau zu bringen sind, 2.) ob und welche davon noch ihre Proprietaires haben oder nicht, und wie diese beschaffen sind, 3.) was von solchen öden Gütern, und aus welchen Ursachen, auf dem Gant stehe oder 4.) dem Fiscus, Kommunen oder Privatpersonen ex hoc capite wirklich angefallen und 5.) welche gantmäßigen oder vermöglichen Personen jeden Orts seien