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Lux, Sohn des Georg Hanns von Nordheim, welcher sich im Bauernkrieg den Weinsberger Bauern angeschlossen hatte und danach aus Württemberg geflohen war, darf mit Einwilligung des Landesherrn wieder zurückkehren, legt wiederum die Erbhuldigung ab, schwört Urfehde und verspricht, sich in Zukunft als getreuer und gehorsamer Untertan zu halten, keinem wider den Landesherrn oder Württemberg Hilfe zu leisten, gleich welcher Art, sich keinerlei Empörung anhängig zu machen, jedes Vorhaben wider den Landesherrn oder das Land, das er in Erfahrung bringe, sofort der Obrigkeit zur Kenntnis zu bringen, allein auf Seiten seiner Obrigkeit zu stehen und alle heimlichen Zechen, Gesellschaften und Zusammenschlupfen zu meiden; sollte sich aber herausstellen, dass er am Sturm auf Weinsberg teilgenommen oder den Bauern zu ihrer Untat an Graf Ludwig zu Helfenstein mit Hilfe oder Rat Beistand geleistet hat oder Beute genommen und empfangen hat, so möge er durch den Landesherrn oder dessen Beauftragten gefangen genommen und ohne weiteres Urteil durch den Nachrichter hingerichtet werden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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