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Philipp Andreas von Langenau reversiert dem Erzbischof Johann von Trier die laut Transsumpt vom gleichen Datum erfolgte Belehnung mit einem Burglehen zu Limburg, bestehend in dem Zechershof zu Obererbach und 12 Gulden ablöslicher Rente aus der Kellerei Limburg. Siegler: Aussteller und Georg Newar von Montabaur, trierischer Haushofmeister.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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