Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Erpho (Erphone) von Gemmingen, Doktor der Rechte und Domdekan zu Worms, zu seinem Prokurator in der Stadt und Kurie zu Rom verordnet und bevollmächtigt hat, um vor Papst Alexander VI., dessen Vizekanzler, Datarius, Kämmerer und anderen Funktionsträgern seine und seiner Söhne Geschäfte und Angelegenheiten zu handhaben und zu sollizitieren, päpstliche Bullen und Instrumente zu erbitten usw. Die Urkunde wurde in Anwesenheit von Philipps Räten Graf Ludwig I. von Löwenstein, Doktor Georg von Gemmingen, Dompropst zu Speyer, Jakob Kuhorn (Vaccecornio), Kanzler, Swicker von Sickingen, Ritter, Johannes von Morschheim (Morschyn) und Wilhelm von Neipperg ausgestellt.