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Institut für Besatzungsfragen (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Gesamtstaat (ohne Fachressorts) >> Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern und zentrale Landesinstitutionen
1946-1960
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Im November 1970 bot das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg (Prof. Dr.Fritz Münch) dem Staatsarchiv Sigmaringen Akten und Materialien des ehemaligen Instituts für Besatzungsfragen in Tübingen an, die es 1960 von diesem übernommen hatte. Der größte Teil dieses Materials wurde 1970 vom Max-Planck-Institut dem Bundesarchiv in Koblenz übergeben; übrig blieben 21 Ordner, die die Beratung des Tübinger Instituts für die württembergisch-hohenzollerische und später baden-württembergische Regierung sowie örtliche Besatzungsangelegenheiten betrafen. Mit diesen Akten übergab das Max-Planck-Institut in Heidelberg im Januar 1971 weitere 56 Ordner mit Zeitungsausschnitten, die es während seiner aktivenTätigkeit über Besatzungsangelegenheiten gesammelt hatte. Akten und Zeitungsausschnitte erhielten die Zugangs-Nr. 5/1971. Zur Geschichte der Institution ergab sich bei der Verzeichnung des eingekommenen Bestandes folgendes: Soweit sich aus den sehr unvollständigen Akten erkennen läßt, bestand schon bald nach der Errichtung einer deutschen Regierung in Württemberg-Hohenzollern bei der Staatskanzlei in Tübingen als Abt. IV ein "Referat für Besatzungsfragen", das unter der Leitung des Oberregierungsrats Dr. Gustav von Schmoller stand. Bei den zahllosen Rechtsfragen, die das Verhältnis zur französischen Militärregierung, das Besatzungsrecht, die Beschwerden gegen Maßnahmen der Besatzungsmacht u.a. aufwarfen, war es voll ausgelastet und wurde von allen Ministerien, von staatlichen Dienststellen und privaten Stellen in Anspruch genommen. Das Referat für Besatzungsfragen war im Haus Wilhelmstr. 14 (zusammenmit dem Statistischen Landesamt) untergebracht. Wohl infolge Vergrößerung des Behördenapparats zog die Dienststelle im Jahr 1950 in das Haus Stauffenbergstr. 52 um. Seit 1950 wurde sie häufig auch als "Institut für Besatzungsfragen" bezeichnet (vgl. Tagesordnung für die Kabinettsitzung vom 12.5.1950, Punkt 12 (Finanzministerium): Umlegung der Kosten für das Institut für Besatzungsfragen). Die Dienststelle selbst legte bis 1952 Wert auf die Bezeichnung "Referat" und auf seine Stellung als Abteilung der Staatskanzlei. Erst mit der Bildung des Südweststaats und nach dem Ausscheiden von Dr.von Schmoller wurde es ein selbständiges Institut für Besatzungsfragen, das jedoch nach wie vor der Regierung - nun der baden-württembergischen in Stuttgart - und anderen Stellen zur Beratung in Besatzungsangelegenheiten zur Verfügung stand. Leitende Persönlichkeiten waren Frau Landgerichtsrat Dr. Maier (Stellvertreterin von Dr. von Schmoller) und Dr. Tobler. Über das Aufhörendes Instituts für Besatzungsfragen geben die unvollständigen Akten, die bis 1956 gehen, keinen Aufschluß. Die Akten zeigen selbst in ihrer Unvollständigkeit die weitreichende Bedeutung des Referats bzw. Instituts für die Beratung der Regierung in Besatzungsangelegenheiten. Sie enthalten eine Fülle von Entwürfen zu wichtigen, grundsätzlichen Schreiben der Staatskanzlei an die französische Militärregierung (General Koenig, Gouverneur Widmer), von Denkschriften, rechtlichen Gutachten, Aufstellungen und Übersichten im Zusammenhang mit Besatzungsfragen. Es ist sehr zu bedauern, daß dieser für die Kenntnis des Verhältnisses von württembergisch-hohenzollerischer Regierung zur französischen Militärregierung aufschlußreiche Bestand unter Mißachtung archivischer Grundsätze aufgeteilt und zerrissen wurde.
Inhalt und Bewertung
Ordnung und Verzeichnung
Der Aktenbestand des Referats (bzw. Instituts) für Besatzungsfragen hat zwar seinen Ursprung in den Akten der Staatskanzlei von Württemberg-Hohenzollern, hat sich aber im Lauf der Zeit zu einem selbständigen Registraturkörper entwickelt, der übrigens auch Aktenstücke anderer Ministerien (namentlich Innen- und Finanzministerium) aufnahm. Ein eigener Aktenplan des Referats ist nicht vorhanden; zahlreiche Akten tragen jedoch Aktenplan-Nummern ab 9000, die offenbar dem Aktenplan der Staatskanzlei angehängt wurden. Bei der Ordnung des Bestandes erschien es deshalb angezeigt, a) die Akten des Referats für Besatzungsfragen als eigenen Bestand aufzustellen und sie nicht in den Bestand "Staatskanzlei" einzugliedern, b) die Ordnung der Akten in Anlehnung an die Aktenzeichen des Referats und den Aktenplan der Staatskanzlei vorzunehmen. So wird der selbständigen Weiterentwicklung zum Institut für Besatzungsfragen und der Herkunft aus einer Abteilung der Staatskanzlei Rechnung getragen. Die Akten wurden im Archiv den Leitz-Ordnern entnommen und mit Schnur geheftet in Umschläge gelegt. Die Sammlung von Zeitungsausschnitten, die das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg angelegt und mit dem Aktenbestand des Referats bzw. Instituts für Besatzungsfragen an das Staatsarchiv Sigmaringen abgeliefert hat, betrifft etwa dieselben Themen wie die Akten. Es wurde für zweckmäßig erachtet, den - allerdings erst später hergestellten - Zusammenhang der Zeitungsausschnitte mit den Akten zunächst zu belassen und die Sammlung dem Aktenbestand anzuhängen. Die Ordner mit den Zeitungsausschnitten trugen zwar zum Teil eine Signatur (z. B. AI 1d cc), die aber kein brauchbares Ordnungsschema erkennen lassen. Die Zeitungsausschnitte wurden daher zur leichteren Benützung in etwa die gleichen Rubriken gelegt wie die Akten und im Anschluß an diese mit eigener Zählung aufgestellt. Der vorliegende Bestand wurde im Juli 1971 von dem Werkstudenten Ingo Hauffe unter Leitung von Archivamtmann Kungl verzeichnet und von letzterem in die endgültige Ordnung gebracht. Die Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Olschewski. Der Aktenbestand umfaßt 155 Nummern (1 lfd.m), der Anhang mit Zeitungsausschnitten 215 Nummern (2 lfd.m).
Sigmaringen, August 1971
Kungl
Enthält:
Landesregierung, Staatskanzlei, Kontrolle der Verwaltung durch die Besatzungsmacht, Besatzungsstatut, Gemischte Kommission für Besatzungsfragen, Personenstandswesen, Gemeindeaufsicht, Polizeiwesen, Besatzungskosten, Reichs- und Wehrmachtsvermögen, Demontagen, Requisitionen, Beschlagnahmen, Restitutionen, Justiz- und Arbeitsverwaltung, Außenhandel, Importe, Landwirtschaft, Wildschäden, Holzhiebe, Sammlung von Zeitungsausschnitten des Max-Planck-Instituts Heidelberg, Bundesländer, Ostzone, Besatzungsmächte, Finanz- und Innenverwaltung, Justiz, Wirtschaft, Forstwirtschaft, Wissenschaft, Erziehung, Wiederaufrüstung.
Unterlagen des Instituts wurden auch an das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg (v.a. Sammlung von Gutachten auf dem Gebiet des Besatzungsrechts) und an das Bundesarchiv Koblenz abgegeben.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.