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Simon Hartsesser, Sohn des Eberhard Hartsesser aus Waiblingen, wegen einer frevelhaften Handlung gegen Balthasar Fäckelin aus Aldingen im Turm zu Waiblingen gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft und nach seiner Zusage, den Handel rechtlich auszutragen, wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, auf Mahnung der Amtleute oder auf Forderung des B. Fäckelin sich vor dem Gericht zu Waiblingen wegen des von ihm angerichteten Schadens zu verantworten und das verwirkte Urteil anzunehmen. Zur Sicherheit setzt er unterpfandsweise Haus und Hofraite seines Vaters, gelegen zu Waiblingen neben Katharina Holzwarth, samt Zubehör ein. - Bürgen: 1) Eberhard Hartsesser 2) Paul Heppacher 3) Jakob Hartsesser.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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