Claus Heym, seßhaft auf dem Dobel im Neuenbürger Amt, außer Landes geflohen, weil er mit anderen während des großen Schnees im vergangenen Jahr im landesherrlichen Forst und Wildbann an der Eyach etliche Säue gejagt und niedergelegt hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau und in Ansehung seiner kleinen Kinder aus Gnade und Barmherzigkeit wieder eingelassen, gelobt eidlich, einen Abtrag von 30 fl in Raten von je 10 fl in den kommenden drei Jahren an den Forstmeister zu Wildbad zu bezahlen und alle Unkosten zu tragen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und die Wildfuhr sein Augenmerk zu richten und jeden Wildfrevel, der ihm bekannt würde, unverzüglich anzuzeigen sowie 50 fl Bürgschaft zu leisten , und schwört U. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung um die gen. Summen ihre liegenden und fahrenden Güter einzusetzen bzw. sich auf Mahnung nach Wildbad in eine gemeine Herberge zu begeben und nicht fortzugehen, bis das Geld bezahlt ist. - Bürgen: 1) Stefan Schmuch 2) Endris Kübler aus Langenalb.