Bartlin Kercher (Kerchher) aus Stuttgart, wegen Diebstahls daselbst gef., jedoch auf seine Bitte begnadigt und freigel., gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Wege das Fürstentum Württemberg zu Verlassen und ohne Erlaubnis der württembergischen Obrigkeit - bei Verlust seines Lebens - nicht mehr zurückzukehren, und schwort U.