Notariatsinstrument des Hans Philipp Gelther aus der Markgrafschaft Baden über die Appellation des Hans Koppe, Müller zu Obersontheim, Appellanten, gegen Matheus Mäthelmüller auf der Mettelmühle bei Untersontheim wider das Urteil (2. Instanz) des Hofgerichts zu Öhringen, das das 1. Urteil des Gerichts zu Dettingen bestätigt hatte, an das kaiserliche Reichskammergericht zu Speyer in Sachen des Wehrs und Wasserbaus der zwei Mühlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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