Search results
  • 7 of 181

Richter und Vierer, zugleich für die ganze Gemeinde zu Zwiefaltendorf, in Urach gef. und harter Strafe verfallen, weil sie wider das Verbot ihres Schultheißen das Fischwasser und den Bach zu Zwiefaltendorf, anstatt wie angeordnet, mit Sicheln, Sensen, Schaufeln und Hauen auszuräumen, in Abwesenheit des Schultheißen und nach einer verbotenen Gemeindeversammlung mit einer Schleife geschleift, dadurch die Fische vertrieben und verdorben und der Herrschaft einen beträchtlichen Schaden zugefügt hatten, jedoch auf ihre Bitten mit der Auflage freigel., der Herrschaft Württemberg für den Schaden an der "Fischenz" einen Abtrag von 200 fl, nämlich fünf Jahre lang auf Weihnachten (24. Dez.) je 40 fl, und ihre Gefängniskosten zu bezahlen, geloben eidlich, diese Bedingungen zu befolgen, und schwören U. 5 Beilagen: 1. Verhörte Kundschaft vom 25. Juli 1539 (Jakob), Pap., Libell 2. Klageschrift und der Räte Bedenken, o.D., Pap. 3. Bericht des Obervogts von Urach, Sigmund Herter von Herteneck, an Herzog Ulrich von Württemberg, betr. die Gefangennahme und das Verhör der Richter und Vierer aus Zwiefaltendorf vom 25. Juli 1539, Pap., 1 S. 4. Schreiben des Obervogts von Urach, Sigmund Herter von Herteneck, an Hans Konrad Thumb von Neuburg, Erbmarschall, Balthasar von Gültlingen und Dr. Johann Knoderer in dieser Angelegenheit mit der Bitte um Rat und Hilfe, von 25. Juli 1539, Pap., 1 S. 5. Protokoll über die Freilassung der Gefangenen vom 3. Sept. 1539, Pap., 2 Doppelbl.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...