Georg Koler im Geigelbach und seine Ehefrau Anna Rundolt reversieren gegen Äbtissin Anna [Wittmayer], die Priorin und den Konvent des Klosters Baindt über die Belehnung mit dem zum Kloster gehörenden Hof und Gut in Geigelbach samt Zugehör. Es werden näher bestimmte Abgaben und Pflichten vereinbart. Bei Missbrauch oder mit dem Tod der Lehensleute fällt das Lehen an das Kloster heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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