Kurfürst Christian II. belehnt Wolf Dietrich von Hartitzsch mit dem Ober- und Nieder- Dorfchemnitz [n Sayda] mit Sattelhof, Vorwerk, dem Ober- und dem Niedergericht und dem Kirchlehen, welches er und seine Brüder von seinem Vater Hans geerbt haben bzw. welches er von seinem Brider Georg erworben hat (Oberteil), ferner mit dem Zehnten von der Eisensteingewinnung auf seinen Gütern zu Dorfchemnitz, den Kurfürst August am 7. Juni 1567 seinem Vater überlassen hat. Mitbelehnt werden die namentlich genannten Verwandten

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...