Abt Johann [von Fridingen] von Bebenhausen wegen seines Hofs zu Vesperweiler und Hans von Neuneck (Nüneck) wegen seiner Armenleute zu Oberwaldach vergleichen sich wegen des von Ersterem beanspruchten Viehtriebs zu Oberwaldach durch genaue Regulierung dieses Rechtsverhältnisses.