Contz Herolt der Jüngere aus Altenkunstadt gibt Revers über ein ihm von Abt Johann Fabri zu Langheim verliehenes "schlechtes Bauers-Zimmerrecht" auf einem Hof des Klosters Langheim in Altenkunstadt. Für das Erbrecht werden 18 fl. (mit gleichem Rückkauf) vereinbart. Zum Klosterhof gehörende Grundstücke werden beschrieben und aufgeführt. Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Dietz von Redwitz zu Burgkunstadt. - Siegler: Redwitz, Dietz von