Vollmacht für den Engeren und Größeren Ausschuss beim Landtag 1698 Anfang: "Wir Prälaten, und gemeiner Landschafft des Herzogthums Württemberg Bevollmächtigte Abgeordnete thun kund und bekennen hirmit offentlich, Demnach der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Eberhard Ludwig, Herzog zu Württemberg und Töck, Graff zu Möppelgardt, Herr zu Heidenheim, Unser Gnädigster Fürst und Herr, vermittelst eines ausgelassenen gnädigsten Convocationsschreibens vom 30. Aug. des abgewichenen sechzehen hundert acht und neunzigsten Jahrs..." Schluss: "...Geschehen zu Stuttgardt den 30. MonatsTag Januarii, nach Christi Unsers Heilandes Geburt, im Sechzehen hundert, neun und neunzigsten Jahr."