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Kaiser Ludwig verleiht Komtur und Bruderschaft des Deutschen Hauses zu Mergentheim zu rechtem und ledigen Eigen die auf seine Anordnung von Rüdiger dem Reichen von Mergentheim um 270 Pfund Haller gekauften Güter, die sie für den Bau des Grabens benötigt haben, und jährliche Einkünfte in Höhe von sieben Pfund Hallern außerhalb und innerhalb des Grabens, die Rüdigers rechtes Erbe waren und von ihm und dem Herzogtum zu Bayern zu Lehen gehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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