Sweypoldt von Brandenstein, Ritter und Amtmann zu Weismain, Karl von Guttenberg, Heinz von Giech und Albrecht Rues entscheiden als Schiedsrichter Streitigkeiten zwischen Abt Johann III. von Guttenberg genannt Dinstleben zu Langheim einerseits und Otto Salzmann aus Weismain andererseits wegen eines dem Kloster lehenbaren halben Hofs in Schammendorf, den derzeit Cuntz Schütz inne hat. Otto Salzmann hatte behauptet, sein bereits verstorbener Vater Albrecht Salzmann hätte den halben Hof schon vor Jahren zusammen mit Heinz Klein aus Weismain von Hans Schütz, Cuntz' Vater, gekauft gehabt. Entschieden wird, dass 1.) Salzmann alle Ansprüche aufgeben soll, 2.) der Abt ihm eine Geldsumme in Höhe der Kaufsumme, die sein Vater bezahlt hatte, geben soll, 3.) Salzmann dem Kloster schriftlich unter dem Weismainer Siegel den damaligen Kaufbrief seines Vaters für nichtig erklären soll und 4.) der Abt Otto Salzmanns Mutter und Schwester die nächsten drei Jahre lang eine bestimmte Menge Korn, Weizen, Gerste und Hafer überlassen soll. - Siegler: Brandenstein, Sweypoldt von. Guttenberg, Karl von. Giech, Heinz von. Rues, Albrecht

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Staatsarchiv Bamberg
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