Abt Friedrich und der Konvent von Bebenhausen räumen Graf Gottfried von Tübingen (Tüwingen), welcher ihnen Stadt und Burg Tübingen (Tüwingen) mit allen Weinbergen, Mühlen, Herrschafts- und sonstigen Rechten und Zugehörden verkauft, das Wiederlosungsrecht um dieselbe Summe, um welche er sie verkauft hat, ein, machen ihm jedoch die Auflage, die Stadt an niemand anders zu verpfänden oder zu verkaufen und ihnen die Mühlen am Neckar und an der Ammer für einen jährlichen Zins zu überlassen, falls er von jenem Recht Gebrauch machen sollte.